Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma NOMADIC-D SOHA Import & Handels GmbH
Mit allen Aufträgen ist die Anerkennung der nachstehenden Bedingungen des Verkäufers verbunden. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich von dem Verkäufer vereinbart werden, werden sämtliche Aufträge und Abschlüsse nur zu den Bedingungen des Verkäufers angenommen. Generell erteilt der Verkäufer keine Auftragsbestätigung, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers.
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe. Einkaufs- oder Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers die mit diesen Bedingungen in Widerspruch
stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn Sie der Bestellung zu Grunde
gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt
auch dann, wenn der Käufer in seinen Bedingungen das Wirksamwerden abweichender
Bedingungen ausschließt. Auch in der Bewirkung der Leistung durch uns liegt
keine stillschweigende Anerkennung abweichender Bedingungen. Anderseits gilt im
Zweifel spätestens die Annahme der gelieferten Ware als Anerkennung unserer
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Unsere Allgemeinen verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle
Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss noch nicht darauf hingewiesen
wird.
1.3 Es ist keinem unserer Vertreter gestattet, Einkaufsbedingungen des Kunden
ganz oder teilweise zu akzeptieren.
1.4 Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages uns unserer
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn Sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
1.5 Unsere Vertreter sind nur mit der Vermittlung von Geschäften beauftragt.
Sie sind nicht befugt, für uns mündliche oder schriftliche rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Muster, Kataloge und dergleichen gelten nur als annähernde Beschreibung unserer
Erzeugnisse.
2.2 Verbesserungen und Änderungen unserer Erzeugnisse, durch welche deren Wert
nicht beeinträchtigt wird, bleiben vorbehalten.
2.3 Unsere Kostenanschläge, Muster und Angebotsunterlagen bleiben unser
Eigentum, urheberrechtliche Verwertungsrechte daran stehen allein uns zu. Sie
dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weiter gegeben werden.
3. Lieferung
3.1 Lieferfristen gelten nur annähernd, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sie stehen unter
dem Vorbehalt unserer Liefermöglichkeiten.
3.2 Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Auftragseinganges.
Sie gelten als eingehalten, wenn wir bis zum Ablauf unsere Versandbereitschaft
mitgeteilt haben.
3.3 Nach Ablauf der Lieferfrist beginnt eine Nachlieferungsfrist von derselben
Dauer wie die Lieferfrist, höchstens jedoch 15 Arbeitstage. Der Käufer ist
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch diese Frist verstreicht.
3.4 Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, von uns nicht
vertretbaren Ereignissen, die eine Lieferung unmöglich machen oder wesentlich
erschweren, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung
einschränken, einstellen oder vom Vertrag zurücktreten - ohne
Schadenersatzansprüche des Käufers.
3.5 Teillieferungen sind erlaubt. Kommen wir mit einer Teillieferung in Verzug
oder wird die Lieferung unmöglich gilt Punkt 3.3. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
3.6 Mit Warenübernahme hat eine sofortige Warenkontrolle zu erfolgen und
Mängel sind umgehend schriftlich anzuzeigen.
4. Versand
4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager des
Verkäufers. Die Versand- bzw. Transportkosten trägt der Käufer.
4.2 Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Auslieferung des
Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Die
Versendung erfolgt immer auf Gefahr des Käufers.
4.3 Dauer die Annahmeverzögerung nach Punkt 4.2 mehr als einen Monat können
wir über einen etwaigen Verzugsschaden hinaus für jeden weiteren Monat
Lagerkosten in Höhe von 0,5% des rechnungswertes berechnen.
4.4 Verzögert sich der Versand aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat,
so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf ihn über. Die bestehende
Ware können wir auf Rechnung des Käufers versichern.
5. Zahlung und Preise
5.1 Unsere angegebenen Preise in den
Preislisten, Angeboten, evtl. Auftragsbestätigungen und Rechnungen verstehen
sich als Netto-Preise im Inland - ohne Rabatt zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
5.2 Alle Rechnungen sind per Nachnahme abzüglich 2% Skonto zahlbar.
Abweichungen bedürfen der vorherigen Regelung.
5.3 Wechsel und Schecks werden angenommen - gelten aber erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung. Zahlungsfristen werden dadurch nicht verlängert, auch
wenn der Wechsel ein späteres Verfallsdatum trägt.
5.4 In Abweichung von den Bestimmungen §366, §367 BGB und etwaiger Anweisungen
des Käufers sind wir berechtigt festzustellen, welche Forderungen des Käufers
beglichen sind.
5.5 Wir sind berechtigt, nach Fälligkeit der Rechnungsforderung dem Käufer
unabhängig ob Verzug eingetreten ist oder nicht und unbeschadet unserer
sonstigen gesetzlichen Rechte Verspätungszinsen in banküblicher Höhe
mindestens aber 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Diese sind
zahlbar sofort.
6. Verzug
6.1 Hält ein Käufer unserer vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht ein, gerät er mit einer Zahlung ganz oder teilweise
in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort
fällig. Ohne Rücksicht auf vereinbarte Laufzeiten oder angenommene Wechsel.
Dies gilt auch, wenn der Käufer eine Zahlung einstellt, wenn die Eröffnung
eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichverfahrens oder
Konkursverfahrens über sein Vermögen beschlossen oder beantragt wird. Wird
eine Kreditbewilligung ganz oder teilweise widerrufen oder treten sonstige
Umstände ein, die seine Kreditwürdigkeit mindern sind ebenfalls sofort alle
Zahlungsverpflichtungen fällig.
6.2 Unter Voraussetzung der vorgenannten Bedingungen können wir, unter
Voraussetzung unserer gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder
anderen Verträgen verweigern oder von einer Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig machen.
6.3 Unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, sind wir berechtigt,
unter den Voraussetzungen aus Punkt 6.1 pauschal als Verzugsschaden 15% des
Netto-Rechnungswertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines etwaigen
weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Kann der Käufer
nachweisen, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale
entstanden ist, so hat der Käufer nur diesen Schaden zu ersetzen.
6.4 Außergerichtliche nachweisbare Mahnkosten werden mit einem Pauschalbetrag
je Mahnung von 7,50 Euro veranlagt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Unsere Waren werden unter
Eigentumsvorbehalt geliefert. Waren oder deren Erlöse bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen aus dieser
Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Erzeugnisse im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Im Einzelhandel
bedeutet dieses nur dann, wenn die Rechnung zum Fälligkeitstermin mit
Sicherheit bezahlt werden kann.
7.2 Unser Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch unter, dass unsere Forderungen
in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo anerkannt wird.
7.3 Der Käufer wird uns auf Verlangen unverzüglich über den Verbleib der
Vorbehaltserzeugnisse informieren und uns den Zugriff ermöglichen. Pfändungen
oder sonstige Zugriffe und Ansprüche Dritter hat uns der Käufer sofort
mitzuteilen. Er selbst hat auf eigenen Kosten jegliche Maßnahmen zu treffen die
zur Aufhebung und Abwehr derartigen zugriffe und Ansprüche erforderlich sind.
Er hat uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Hinsicht zu
unterstützen.
7.4 Der Käufer tritt hiermit schon im Voraus seine sämtlichen Ansprüche aus
einer etwaigen Veräußerung unseres Eigentums, bis zum Ausgleich aller
Forderungen, die uns zustehen, an uns ab. Er bleibt jedoch bis aus unseren
Widerruf bzw. bis zum Eintritt der Voraussetzungen der folgenden Ziffer der
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir sind jederzeit befugt, dem Erwerber
die Abtretung offen zu legen.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder beim Eintritt von Umständen, die eine Einhaltung seiner Verpflichtungen
gefährden, endet sein Besitzrecht an den Vorbehaltserzeugnissen sowie sein
Recht zum Einzug der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Wir sind berechtigt,
unter Ausschluss aller Einwendungen und Einreden die sofortige Herausgabe der
Vorbehaltserzeugnisse zu verlangen und diese in Besitz zu nehmen. Zu diesem
Zweck sind wir und unsere Beauftragten berechtigt, die Geschäftsräume des
Käufers zu betreten.
7.6 Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären liegt in der
Rücknahme kein Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme erfolgt zur Sicherung
unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages
verpflichtet. Im Fall der Rücknahme, gleichgültig ob wir den Rücktritt vom
Vertrag erklären oder nicht, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu
tragen. Wir können zurückgenommene Vorbehaltserzeugnisse freihändig
anderweitig verwerten, ohne das die Vertragsverpflichtungen des Käufers hiervon
berührt werden. Sofern der Erlös die Restschuld und die anfallenden Kosten,
die ohne Nachweis ein zwanzigstel des Verkaufserlöses betragen, übersteigt,
steht der Mehrbetrag dem Käufer zu.
8. Gewährleistung
8.1 Hat eines unserer Erzeugnisse einen von uns
zu vertretenden Mangel liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder
bessern nach oder gewähren einen angemessenen Preisnachlass. Falls auch eine
Ersatzlieferung mangelhaft ist, kann der Käufer nach ergebnislosem Ablauf einer
von ihm gesetzten Nachfrist nach seiner Wahl einen angemessenen Preisnachlass
oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche
des Verkäufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen, und zwar auch in soweit als sie etwa auf
unerlaubte Handlung (§ 823 ff. BGB) gestützt werden. Dies gilt nicht, soweit
wir wegen Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit oder wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend haften.
8.2 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, die
Erfüllung des gesamten Vertrages abzulehnen.
8.3 Mängel unserer Erzeugnisse müssen und unverzüglich und zwar
offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der
Lieferung, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Erkennbarkeit,
schriftlich angezeigt werden, maximal bis zu 3 Monaten nach Empfang der Ware.
Geschieht dies nicht, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Für die
Einhaltung der Fristen kommt es auf den Eingang der Mängelanzeige bei uns an.
8.4 Für Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Gebrauchsmustern,
Geschmacksmustern, Warenzeichen und anderen gewerblichen Schutzrechten durch die
gelieferte Ware haften wir nicht.
8.5 Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen. in der Regel erfolgt eine
Rückabholung durch uns.
9. Markenzeichen
9.1 Der Käufer vertreibt die gelieferte Ware
als Einzelhändler. Dabei hat er sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde, die Ware ausschließlich unter dem Markenzeichen des
Verkäufers zu vertreiben.
9.2 Der Käufer ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, nicht
berechtigt, das an der Ware angebrachte Markenzeichen des Verkäufers zu
entfernen oder zu verändern oder Angaben auf der Ware anzubringen, die auf
einen anderen Hersteller, einen anderen Ursprung oder andere Eigenschaften der
Ware verweisen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Gornau und der
Gerichtsstand für beide Parteien ist Marienberg.
10.2 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese
vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Sollte eine dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden so wird sie durch eine solche ersetzt, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.